Präambel:
Die Firma holz apart ist ein Einzelunternehmen und wird von Herrn Jürgen Danner, Güldenklingenweg 17, 71577 Großerlach betrieben. holz apart vermietet eigene Ferienwohnungen. Der jeweilige Mietvertrag über das Feriendomizil kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter des Domizils, also holz apart, zustande.
I. Buchung:
Der Aufenthalt kann durch den Mieter telefonisch oder per Telefax, schriftlich per Post oder per E-Mail gebucht werden. In ihrer Funktion als Eigentümerin schließt die Firma holz apart den Vertrag mit dem jeweiligen Mieter ab Die Annahme des Vertrages durch die Firma holz apart bedarf keiner besonderen Form. Durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung durch holz apart gilt der Vertrag als zustande gekommen. Der Vertrag ist damit verbindlich geschlossen.
Der Mieter hat die Angaben in der Buchungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu überprüfen. Bei kurzfristigen Buchungen, das bedeutet bei Reisen, deren Reiseantritt in weniger als 30 Tagen erfolgt, ist die Buchungsbestätigung sofort zu überprüfen. Eine Änderung ist nach diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr möglich.
Die durch den Mieter der Firma holz apart zur Verfügung gestellten Daten werden von holz apart in elektronischer Form gespeichert. Sie werden ausschließlich zum Zweck der Feriendomizilvermittlung verwendet.
Die zu Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.
Sollten die Buchungsunterlagen nicht innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt beim Mieter vorliegen, so hat der Mieter die Firma holz apart hierüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Holz apart wird in einem solchen Fall dem Mieter die Unterlagen erneut übermitteln. Dies setzt jedoch die ordnungsgemäße Bezahlung des Mieters voraus.
Wird die Reise aufgrund fehlender Buchungsunterlagen nicht angetreten, wird dies als kostenpflichtiger Rücktritt durch den Mieter behandelt.
II. Preise:
Die angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise ohne Endreinigung. Die Preise beinhalten die Miete und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nebenkosten und Umlagen sind der Art nach der Beschreibung der jeweiligen Ferienwohnung zu entnehmen. Nebenkosten und Umlagen sind vor Reiseantritt zu entrichten.
Kurtaxe fällt zur Zeit in Großerlach nicht an. Die Berechnung der Kurtaxe erfolgt jeweils gemäß der Kurabgabenverordnung der jeweiligen Gemeinde.
Die von Holz Apart geschuldete Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Objektbeschreibung auf der Homepage.
III. Zahlung:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Firma holz apart zu bezahlen. Eine Anrechnung der Anzahlung findet auf den Gesamtpreis statt.
Die Restzahlung ist ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Bei Buchungen von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn wird der Gesamtpreis sofort fällig.
Alle erforderlichen weiteren Angaben zum Mietobjekt erhält der Mieter nach Zahlung der Restsumme. Für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bei der Firma holz apart auf dem Konto der Firma holz apart, Jürgen Danner, entscheidend. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Mieter in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist die Firma holz apart zum Rücktritt berechtigt und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren sowie zur Geltendmachung von weiterem Schadensersatzes.
IV. Pflichten und Haftung des Mieters:
Der Mieter hat die Ferienwohnung (en) und die Einrichtung gewissenhaft zu behandeln und darf es ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen.
Der Mieter hat das gemietete Feriendomizil sauber, d.h. insbesondere aufgeräumt und gereinigt zu hinterlassen und ist in vollem Umfang für das Domizil verantwortlich und haftbar. Der Beweis, dass der Mieter oder ihn begleitende Personen kein Verschulden trifft, obliegt in vollem Umfang dem Mieter.
Die in der Beschreibung des Feriendomizils genannte maximale Personenzahl darf bei der Belegung nicht überschritten werden. Dem jeweiligen Vermieter bleibt, ohne dessen vorherige erteilte Zustimmung das Recht vorbehalten, überzählige Mieter auszuweisen. Bitte fragen Sie Zustellbetten daher zeitnah an.
Dem Mieter ist es grundsätzlich untersagt Zelte oder Campingwagen jeder Art auf dem Grundstück des Feriendomizils aufzustellen. Der Vermieter kann hierzu jedoch seine Zustimmung erteilen.
Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies in der jeweiligen Feriendomizilbeschreibung angegeben ist. Haustieren dürfen sich nicht in den Schlafräumen aufhalten.
Ankunft und Abfahrt gelten, wie mit dem jeweiligen Vermieter vereinbart und erfolgen auf eigene Verantwortung.
Eine Weitervermittlung/ Weitervermietung ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von holz apart nicht gestattet.
Sollte der Mieter am Feriendomizil Beanstandungen feststellen, so ist er verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Mitwirkungspflicht, um den Schaden so gering wie möglich zu halten) die Beanstandung unverzüglich dem jeweiligen Vermieter zu melden. Werden Schäden durch eine unsachgemäßen Gebrauch von Außengrills/ Kaminen herbeigeführt, gehen diese zu Lasten des Mieters.
V. Kaution:
Die Kaution beträgt € 200,00 pro Reise und Aufenthalt. Die Kaution soll die Pflichten des Mieters zur Schlüsselrückgabe, zum bezahlen der Nebenkosten sowie zum Schadensersatz bei Schäden und gegebenenfalls nicht durchgeführter bzw. unvollständiger Vorreinigung sichern.
Der Mieter erhält die Kaution nach seiner Rückkehr und Rückmeldung durch den jeweiligen Vermieter von der Firma holz apart zurücküberwiesen. Zu diesem Zwecke hat der Mieter der Firma holz apart seine Kontodaten mitzuteilen.
VI. Versicherungen, Visa, Pass, Zoll etc.:
Der Mieter ist für die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung der Reise, insbesondere in- und ausländische Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
VII. Haftung und Versicherung:
Das gemietete Feriendomizil steht im Eigentum der Firma holz apart.
Die Firma holz apart verpflichtet sich einer sorgfältigen Bearbeitung der Buchungsunterlagen des Mieters. Der Vermieter übernimmt die Verantwortung für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit nur soweit dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.
Die Firma holz apart übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches liegt.
Die Firma holz apart empfiehlt ausdrücklich vorsorglich eine entsprechende Versicherung für den Aufenthalt abzuschließen.
Es wird keinerlei Haftung und Gewähr für den Mieter oder dessen mitreisende Personen sowie für die eingebrachten und eigenen Gegenstände des Mieters von Seiten der Firma holz apart übernommen. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
Informationen, die nicht das Feriendomizil selbst betreffen und über Landschaft und Ferienort sowie die Entfernungen informieren, haben unverbindlichen Charakter.
holz apart verpflichtet sich, das Feriendomizil zum vereinbarten Mietzeitraum bereit zu stellen.
Grundlagen der geschuldeten Leistung aus dem Mietvertrag ist der landesübliche Standard und die ortsüblichen Gepflogenheiten am Zielort.
VIII. Rücktritt:
Ein Rücktritt kann jederzeit vor Reisebeginn mit Wirkung gegenüber der Firma holz apart schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt muss unter Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Firma holz apart.
Wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt bzw. wird die Reise nicht angetreten, so kann die Firma holz apart Schadensersatz für die damit verbundenen Aufwendungen verlangen.
Tritt der Kunde zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der Kunde mit seiner Vertragsunterschrift gegenüber holz apart folgende pauschalierte Ansprüche auf Rücktrittsgebühren an:
Bis 60 Tage vor Reisebeginn: |
30 % |
59 bis 31 Tage vor Reisebeginn |
40 % |
30 bis 15 Tage vor Reisebeginn |
50 % |
14 bis 1 Tag vor Reisebeginn |
85 % |
Am Tag des Mietbeginns/ bei Nichterscheinung bzw. Stornierung nach Mietbeginn |
100 % |
Dem Mieter bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
Die Firma holz apart empfiehlt den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittskostenversicherung.
IX. Rücktritt durch die Firma holz apart
Die Firma holz apart kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall verfällt der Reisepreis
X. Rechtswahl und Gerichtsstand:
Zwischen dem Mieter und der Firma holz apart findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gleiches gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Soweit Klagen des Mieter gegen die Firma holz apart oder den jeweiligen Vermieter im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe des Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Mieter kann den jeweiligen Vermieter bzw. die Firma holz apart nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Firma holz apart gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend. Klagen gegen Mieter, bzw. Vertragspartner die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalts oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Firma holz apart vereinbart.
Die vorstehende Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus den vertraglichen Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen Mieter und der Firma holz apart anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Mieters ergibt oder auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union, dem der Mieter angehört, für den Mieter günstiger sind als die Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.